Kurzzeitpflege

Wer pflegt, wenn die Pflegeperson im Urlaub oder krank ist?

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad können sich für einen Zeitraum von maximal 8 Wochen (56 Tagen) in einer Pflegeeinrichtung vollstationär betreuen lassen, wenn es zu Hause für diesen Zeitraum keine Betreuungsmöglichkeit gibt. Die Gründe für eine Aufnahme in eine vollstationäre Kurzzeitpflege sind verschieden.

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die sogenannte Verhinderungspflege. Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Wird die Verhinderungspflege von einer erwerbsmäßig tätigen Person oder einem ambulanten Pflegedienst übernommen, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.