Stationäre Pflege in der Pflegeeinrichtung "Zum alten Bahnhof"

Willkommen in Ihrem neuen Zuhause!

Der 1890 erbaute Bahnhof war bis Mitte der 60er Jahre ein wichtiger Knotenpunkt des öffentlichen Lebens. Diese Bedeutung ließen wir im Jahre 2009 wieder aufleben. Der renovierte Bahnhof ist seither Lebensmittelpunkt für Menschen, die hilfs- und pflegebedürftig geworden sind. Die Pflegeeinrichtung ist ebenfalls ein Zuhause für alle, die im gehobenem Alter nicht auf Geselligkeit verzichten möchten oder alleine leben wollen. Durch die Erweiterung seit dem 01.03.2013 bietet die Pflegeeinrichtung Platz für 28 Bewohner, aufgeteilt in 18 Einzel- und 5 Doppelzimmer.

Jedes Zimmer verfügt über ein modernes, komfortables Pflegebett, Pflegenachttisch, einen Tisch mit 2 Stühlen und einem Kleiderschrank. Das eigene Bad ist ausgestattet mit einer Dusche, WC und einem Waschtisch. Alle Zimmer verfügen weiterhin über eine Schwesternrufanlage, TV-Anschluss und einem Telefonanschluss.

Unsere Mitarbeiterteam besteht aus Altenpfleger/innen und Krankenschwestern, Heilerziehungspfleger/innen und Altenpflegehelfer/innen.

Wir, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Pflegeeinrichtung “Zum alten Bahnhof” bieten Ihnen ein familiäres, harmonisches Klima, dass über die Pflege und Versorgung hinausgeht.

Wichtig ist es uns, dass die Heimbewohner ihre Kleinmöbel, Bilder und Andenken mitbringen können, um so ein vertrautes Ambiente zu schaffen.

Wann wird die vollstationäre Pflege gewährt?

Die vollstationäre Pflege wird gewährt, wenn eine häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit der individuellen Pflegesituation nicht in Betracht kommt. Die Pflegekasse kann die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vom Medizinischen Dienst prüfen lassen. Bei Pflegebedürftigen mit der Pflegestufe III ist diese Überprüfung nicht erforderlich, da hier die Notwendigkeit der vollstationären Pflege vorausgesetzt wird.

Die Pflegekasse übernimmt für die vollstationäre Versorgung in einem Pflegeheim einen pauschalen Sachleistungsbetrag, dessen Höhe vom jeweiligen Pflegegrad abhängt. Die Sachleistung ist für den Pflegeaufwand, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung im Heim bestimmt.

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